Erste Hilfe Artikel
Welche drei Gegenstände müssen laut dem deutschen Gesetzgeber immer im Auto sein?
1. Verbandskasten
Die Straßenverkehrsordnung §35 h Abs. 3 gibt vor, dass in jedem PKW ein Erste-Hilfe-Kasten vorhanden sein muss. Dieser ist mindestens zweimal jährlich auf seinen Zustand zu kontrollieren. Wurden Pflaster und Verbände entnommen, sind diese unbedingt zeitnah aufzufüllen. Des Weiteren muss der Erste-Hilfe-Koffer/ Verbandskasten ausgetauscht werden, sobald dessen Ablaufdatum erreicht ist.
Wissenswert: Hat man keinen oder einen abgelaufenen Verbandskasten im Auto, kann das bei einer Kontrolle durch die Polizei eine Strafe von 15 Euro nach sich ziehen.
Welche Anforderungen muss der Verbandskasten erfüllen?
Der Verbandskasten muss seit 2014 mindestens DIN 13164 erfüllen. Alte Verbandskästen können noch solange im Auto behalten werden, bis sie abgelaufen sind.
Was muss der Verbandskasten nach DIN 13164 beinhalten?
1 Heftpflaster
4 Wundschnellverbände
2 Verbandspäckchen Din 13151-G
1 Verbandspäckchen
1 Verbandstuch 40x60 cm
1 Verbandstuch 60x80 cm
6 Kompressen 10x10 cm
2 Fixierbinden DIN 61634 FB 6
3 Fixierbinden DIN 61634-FB-8
2 Dreieckstücher
1 Rettungsdecke
1 Erste-Hilfe-sChere
4 Einmalhandschuhe
1 Erste-Hilfe-Broschüre
2 Feuchttücher
Pflasterset
1 Verbandspäckchen
2. Warndreieck
Ein weiteres Accessoire im Auto, das laut der Straßenverkehrsordnung § 53a, Abs. 2 immer mitgeführt werden muss, ist das Warndreieck. Das Warndreieck hat den Zweck im Falle eines Unfalls bzw. einer Behinderung andere Verkehrsteilnehmer vor dieser Gefahr zu warnen.
Wissenswert: Direkt in der Stadt oder einem Dorf ist das Warndreieck mit einem Abstand von fünfzig Metern von der Unfallstelle aufzustellen. Auf der Autobahn sind es zweihundert Meter und auf der Landstraße hundert Meter.
Achtung, hat der PKW ein Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen muss neben dem Warndreieck eine Warnleuchte aufgestellt werden.
Wissenswert: Sind die Reflektoren des Warndreiecks ausgebleicht oder beschädigt, muss das Warndreieck im Auto ausgetauscht werden.
3. Warnweste
Seit 2014 sind Autofahrer dazu verpflichtet Warnwesten entsprechend der Anzahl der Fahrzeuginsassen mit sich zu führen.